Suche
Suche
Beeinträchtigung durch Bauernproteste? Eltern entscheiden

Beeinträchtigung durch Bauernproteste? Eltern entscheiden

Am Montag, 08.01.2024, beginnt der Unterricht nach den Weihnachtsferien wieder. Wir, die Lehrkräfte des FEG, freuen uns darauf, die Schüler:innen wiederzusehen. Gleichzeitig sind in Bonn Bauernproteste geplant, welche eventuell den öffentlichen Personennahverkehr beeinträchtigen, wie die Stadtwerke Bonn auf ihrer Website mitteilen:

https://www.swb-busundbahn.de/aktuelle-meldungen/details/demonstration-koennte-bus-und-bahnverkehr-erheblich-beeinflussen/

Es ist also nicht auszuschließen, dass Schüler:innen ihren Schulweg nicht oder nur eingeschränkt zurücklegen können – dies insbesondere, weil die geplanten Protestrouten nach Angaben der Polizei Bonn teilweise auch in der Umgebung des FEG liegen:

https://bonn.polizei.nrw/presse/protesttag-der-landwirte-am-montag-traktor-konvoi-und-standkundgebungen-an-drei-autobahnauffahrten-polizei-erwartet-temporaere-verkehrsbehinderungen

Sollten die Beeinträchtigungen zu Schulversäumnissen führen, so gilt nach den schulrechtlichen Vorgaben zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen folgende Regelung:

2 Schulversäumnisse (§ 43 Absatz 2 SchulG)
2.1 … Ein … Grund kann … ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.




Menü