Am Montag, 08.01.2024, beginnt der Unterricht nach den Weihnachtsferien wieder. Wir, die Lehrkräfte des FEG, freuen uns darauf, die Schüler:innen wiederzusehen. Gleichzeitig sind in Bonn Bauernproteste geplant, welche eventuell den öffentlichen Personennahverkehr beeinträchtigen, wie die Stadtwerke Bonn auf ihrer Website mitteilen:
https://www.swb-busundbahn.de/aktuelle-meldungen/details/demonstration-koennte-bus-und-bahnverkehr-erheblich-beeinflussen/
Es ist also nicht auszuschließen, dass Schüler:innen ihren Schulweg nicht oder nur eingeschränkt zurücklegen können – dies insbesondere, weil die geplanten Protestrouten nach Angaben der Polizei Bonn teilweise auch in der Umgebung des FEG liegen:
https://bonn.polizei.nrw/presse/protesttag-der-landwirte-am-montag-traktor-konvoi-und-standkundgebungen-an-drei-autobahnauffahrten-polizei-erwartet-temporaere-verkehrsbehinderungen
Sollten die Beeinträchtigungen zu Schulversäumnissen führen, so gilt nach den schulrechtlichen Vorgaben zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen folgende Regelung:
2 Schulversäumnisse (§ 43 Absatz 2 SchulG)
2.1 … Ein … Grund kann … ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.