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Extreme Witterung

Extreme Witterung

„Für das Wochenende wird sehr kaltes, winterliches Wetter erwartet. In Verbindung mit Regen in den frühen Morgenstunden des Montags, 12. Januar 2026, kann es landesweit zu einer Glatteis-Unwetterlage kommen. Dies hängt von der Entwicklung der Wetterlage bis zum Sonntag ab.

Sollte sich die Prognose am Wochenende bestätigen und es eine entsprechende landesweite Unwetter-Warnung des Deutschen Wetterdienstes geben, informiert das Schulministerium zeitnah über mögliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb.


Grundsätzliche Regelung

Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.


Ruhen des Präsenzunterrichts

Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. Zu den Unwetterereignissen zählen:
• (extrem) heftiger Starkregen,
• schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
• schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
• (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
• Glatteis.

In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebs nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Alle Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten“.

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung, leicht gekürzt, abgerufen am 10.01.2026, 16 Uhr)

Sollten sich durch Vorgaben des Schulministeriums Regelungen ergeben, die den Schulbesuch am Montag, 12. Januar 2026, betreffen, so wird auf dieser Seite möglichst zeitnah darüber informiert.




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