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Grünes Licht für elternfinanzierte iPad-Ausstattung in der Jahrgangsstufe 10?

Grünes Licht für elternfinanzierte iPad-Ausstattung in der Jahrgangsstufe 10?

Das Schulamt der Stadt Bonn hat dem FEG die Möglichkeit eingeräumt, ein GYOD-Vorhaben anzubieten und umzusetzen. GYOD steht dabei für „Get Your Own Device“ und meint ein Konzept, bei dem Schülerinnen und Schüler auf der Basis einer vorgegebenen Auswahl durch die Schule digitale Endgeräte für schulische Zwecke selbst anschaffen.

Angedacht ist, das Vorhaben in der aktuellen Jahrgangsstufe 10 anzubieten. Umsetzen lässt es sich nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit nur, wenn die Elternschaft dieser Jahrgangsstufe dem Unterfangen zustimmt.

Die Zustimmung wird in einem gestuften Verfahren erfragt:

• Am 2. April 2025 hat ein Elternabend stattgefunden, auf dem sich in einer geheimen Abstimmung 59 Eltern für das Vorhaben ausgesprochen haben und vier dagegen (bei zwei Enthaltungen). Wenngleich sich die Initiative damit einer großen Beliebtheit erfreut hat, steht das Votum aller Familien der Jahrgangsstufe 10 noch aus.

Daher findet in dem Zeitraum zwischen dem 7. April 2025 und dem 10. Mai 2025 eine individualisierte Abfrage zu dem Vorhaben statt (s. u.).

Nähere Informationen zu dem GYOD-Vorhaben lassen sich den Hinweisen und Materialien entnehmen, die in den nachstehenden Infokästen dokumentiert sind.

Warum sollen digitale Endgeräte selbst angeschafft werden?

Künftig dürfen Schülerinnen und Schüler im Unterricht am FEG voraussichtlich nur noch solche digitalen Endgeräte nutzen, die
• (Fall 1:) der Schule gehören (schuleigene Schülerinnen- bzw. Schüler-iPads) oder
• (Fall 2:) als private digitale Endgeräte durch die Schulleitung zur Verwendung im Unterricht genehmigt wurden.

Fall 2 umfasst für Schülerinnen und Schüler ab dem neuen Schuljahr – bis auf wenige Ausnahmen etwa im Rahmen von Nachteilsausgleichen gem. § 13 Abs. 7 APO-GOSt – mutmaßlich nur noch solche Geräte, die in die schulische Infrastruktur eingebunden sind.

Den Hintergrund dieser Regelung bildet das Bestreben des FEG,
• einerseits die digitale Bildung für Schülerinnen und Schüler zu fördern und
• andererseits die missbräuchliche Verwendung digitaler Endgeräte im Unterricht zu unterbinden.
Beide Ziele lassen sich optimal durch digitale Endgeräte verwirklichen, die in die digitale Infrastruktur der Schule eingebunden sind.

Da der Schulträger keine Mittel für die Ausstattung von kompletten Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten zur Verfügung stellt, ist die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit schuleigenen Endgeräten nicht möglich. Es bleibt daher nur der Weg, dass Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte privat beschaffen und diese in die schulische Infrastruktur einbinden lassen.

Welche digitalen Endgeräte können selbst angeschafft werden?

Digitale Endgeräte sollen möglichst nicht nur in Lernsituationen eingesetzt werden; vielmehr stellen sie auch eine Bereicherung in Leistungssituationen (wie in Mathematikklausuren) dar. 

Um digitale Endgeräte in Leistungssituationen gebrauchen zu können, müssen diese in technischer Hinsicht vergleichbar sein und dem Grundsatz der Prüfungssicherheit genügen:
• Die Vergleichbarkeit erfordert die Festlegung auf bestimmte Endgeräte, die zugelassen sind.
• Die Prüfungssicherheit impliziert, dass Täuschungsversuche unterbunden werden können.

Beide unumgänglichen Kriterien haben in Rücksprache mit dem technischen Dienstleister der städtischen Schulen (NetCologne) dazu geführt, dass derzeit nur die Grundmodelle der iPads der 9., 10. und 11. Generation genutzt und so in die schulische Infrastruktur eingebunden werden können, dass sie sich über die Jamf Lehrer App während des Schultags reglementieren lassen. (D.h.: Die iPad-Varianten Air, Pro und mini werden nicht in die schulische Infrastruktur eingebunden.)

Auf welchen Konzepten beruht das Vorhaben, digitale Endgeräte selbst anschaffen zu lassen?

Die Konzepte und Überlegungen, auf denen das Vorhaben beruht, digitale Endgeräte selbst anschaffen zu lassen, können den folgenden Dokumenten entnommen werden:

• [Präsentation] (geschützt mit einem Passwort, das im Sekretariat des FEG angefordert werden kann)
• [Konzeptskizze]
• [Informationen zur Einbindung privater Endgeräte]

Welche Kosten entstehen bei der Anschaffung der digitalen Endgeräte?

Es gibt zwei Wege, wie die iPads der 9., 10. oder 11. (Grundmodelle) beschafft werden können:

Individuelle Beschaffung: Einzelne Familien besorgen eigenständig ein Grundmodell eines iPads der 9., 10. oder 11. Generation (das bisher noch nicht in ein DEP eingebunden gewesen ist). Eine individuelle Beschaffung liegt insbesondere vor, wenn bereits eines der genannten Geräte vorhanden ist und zur Einbindung in die schulische Infrastruktur bereitgestellt wird.

Gesammelte Beschaffung: Familien besorgen über einen Anbieter, der von mehreren Familien in Anspruch genommen wird, Grundmodelle der iPads der 11. Generation.

Für die Familien, die ggf. auf eine gesammelte Beschaffung zurückgreifen möchten, hat das FEG Angebote von mehreren Anbietern (u. a. TabletKlasse.de – https://tabletklasse.de/, Gesellschaft für digitale Bildung – https://www.gfdb.de/) verglichen und dabei nur minimale Preisdifferenzen festgestellt. Das Angebot der Gesellschaft für digitale Bildung ist unter diesem Link einsehbar.

Die Zugangsdaten für das Bestellportal der Gesellschaft für digitale Bildung finden sich nachstehend:

https://schooltab.gfdb.de (bitte kein www davorsetzen)
Benutzername: 2BRFEG25
Passwort: 53113

Das Portal ist bis zum 18. Mai 2025 geöffnet. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich ab dem 10. Juni 2025.

Bestellungen bei der Gesellschaft für digitale Bildung werden erst wirksam, wenn feststeht, dass sich die Jahrgangsstufe 10 des FEG an dem GYOD-Projekt beteiligt. Insofern können Familien, die sich an der gesammelten Beschaffung der iPads beteiligen wollen, die Bestellung ruhig schon vornehmen. Diese Familien gehen kein Risiko ein, da die Bestellungen automatisch storniert werden, wenn die Elternschaft der Jahrgangsstufe dem Vorhaben nicht zustimmt.

Wie wird mit finanziellen Engpässen umgegangen, die einer elternfinanzierten Anschaffung entgegenstehen?

Sollten die finanziellen Möglichkeiten, ein iPad samt empfehlenswertem Zubehör anzuschaffen, nicht vorhanden sein, so steht dieser Umstand einer Zustimmung zu dem GYOD-Vorhaben nicht entgegen, da finanzielle Engpässe diskret mit Unterstützung des Fördervereins aufgefangen werden können.

Familien, die aus finanziellen Gründen kein iPad anschaffen können, erhalten ein durch den Förderverein finanziertes iPad als Dauerleihgabe für die Zeit bis zum Abitur.

Der Bedarf kann über die individualisierte Abfrage angemeldet werden.

Wie oben bereits dargestellt, lässt sich das GYOD-Vorhaben nur nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit umsetzen.

Um zu erheben, ob die Bereitschaft vorhanden ist, digitale Endgeräte anzuschaffen, werden alle Erziehungsberechtigten der Jahrgangsstufe 10 bis zum 10. Mai 2025 gebeten, den Fragebogen auszufüllen, der über den folgenden Link erreichbar ist:
https://forms.office.com/e/LUkqiPxa1c

Die Abfrage erfolgt mit der Plattform Microsoft Forms. Erziehungsberechtigte, die diese Plattform nicht nutzen wollen, haben auch die Möglichkeit, das nachstehende PDF-Dokument auszudrucken, es auszufüllen und im Sekretariat abzugeben:
PDF-Dokument zur individualisierten Abfrage




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