Im Zuge der Umstellung des G8- auf das G9-System erhält das Friedrich-Ebert-Gymnasium einen Erweiterungsneubau mit Mensa. Zudem wird der Schulhof in Teilen neu gestaltet. Einzelheiten zu den Planungen lassen sich über den nachstehenden Link einsehen:
https://feg-bonn.de/b/erweiterungsneubau-mit-mensa/
Um das Bauvorhaben fristgerecht zum Schuljahr 2026/2027 fertigzustellen, beginnt ab Montag, 19. Februar 2024, eine Vorwegmaßnahme (Verlegung eines Kanals), die voraussichtlich bis Mitte Juni 2024 dauert.
Im Rahmen dieser Vorwegmaßnahme kommt es zu Parkplatzsperrungen, die Einschränkungen im umliegenden Verkehr der Schule mit sich bringen. Über diese Einschränkungen wird auf der Website der Schule in regelmäßigen Abständen informiert. Es empfiehlt sich daher, kontinuierlich die aktuellen Mitteilungen zu den Baumaßnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
Einschränkungen während des ersten Bauabschnitts
Konkret treten in einer ersten Bauphase – beginnend mit der Errichtung eines Bauzauns und der Einrichtung des ersten Bauabschnitts sowie einer Baustelleneinrichtung ab Freitagnachmittag, 16. Februar 2024 – folgende Einschränkungen auf:
Ziffer | Einschränkung |
1 | (GRÜN MARKIERTER BEREICH IN DER SKIZZE:) Der Teil des Schulparkplatzes, der in Richtung des Telekomgebäudes liegt, wird gesperrt. Damit verknappt sich der Parkraum. Die verbleibenden Parkmöglichkeiten sind ausschließlich den Lehrkräften des Friedrich-Ebert-Gymnasiums vorbehalten. Für diese Regelung bitten wir um Verständnis. Eltern, die Ihre Kinder zur Schule bringen oder diese von der Schule abholen, werden gebeten, den Parkplatz nicht mehr anzufahren. Zudem wird den Schüler:innen empfohlen, die Karl-Marx-Straße zu meiden, da dort durch Baustellenfahrzeuge eine erhöhte Unfallgefahr nicht auszuschließen ist. |
2 | (ROT MARKIERTER BEREICH IN DER SKIZZE:) Der Teil des Schulgrundstücks, der an die Nahum-Goldmann-Allee grenzt, wird in zwei Bereiche aufgeteilt, um Ersatzparkplätze zu schaffen: in einen Auto- und einen Fahrradbereich (s. die Bilder unter dieser Tabelle). Die gemeinsame Nutzung des Schulhofteils durch Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Autofahrer:innen setzt von allen Nutzer:innen ein umsichtiges Verhalten voraus, um Unfälle und Fahrzeugschäden zu vermeiden. Im Falle der Parkplatznutzung gilt, dass diese auf eigene Gefahr erfolgt und die Schule für Fahrzeugschäden nicht haftet. |
3 | (VIOLETT MARKIERTER BEREICH IN DER SKIZZE:) Auf dem Teil des Schulgrundstücks vor der Pausenhalle (bzw. vor dem Haupteingang) werden neben dem ausgewiesenen Behindertenparkplatz Parkplätze geschaffen, die durch die Schulleitung bewirtschaftet werden. Diese Parkplätze sind als Parkraum für die Hausmeister, die Sekretärinnen und als Notfallparkplätze vorgesehen – für den Fall, dass im Schulumfeld (Oscar-Romero-Allee, Baunscheidtstraße, Dottendorfer Str.) zeitweise keine freien Stellplätze vorhanden sind. Auch hier gilt: Die Parkplatznutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Fahrzeugschäden haftet die Schule nicht. Zudem ist ein umsichtiges Verhalten geboten, um Unfälle und Fahrzeugschäden zu vermeiden. |
Die nachstehenden Bilder zeigen die Aufteilung des Schulgrundstücks, das an die Nahum-Goldmann-Allee grenzt, in zwei Bereiche:
Die Aufteilung ist auf dem Schulhof durch eine weiße Linie gekennzeichnet und gilt ab Mittwoch, 14. Februar 2024:
Nach den derzeitigen Planungen ist damit zu rechnen, dass ab Freitag, 08. März 2024, weitere Teile des Schulparkplatzes gesperrt werden, weil dann ein zweiter Bauabschnitt eröffnet wird.