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Anzuschaffende Schulbücher

Anzuschaffende Schulbücher

An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich das im Schulgesetz verankerte Prinzip der Lernmittelfreiheit. Von den Eltern ist auf eigene Kosten nur ein kleiner Teil der Lernmittel im Rahmen des Eigenanteils anzuschaffen. Um welche Lehrmittel es sich mit Blick auf das Schuljahr 2024/2025 handelt, lässt sich der folgenden Übersicht entnehmen:

Übersicht über die anzuschaffenden Lernmittel (Schulbücher)

Hinweise zu einer eventuellen Kostenerstattung der Auslagen im Rahmen des Eigenanteils durch die Stadt Bonn lassen sich diesem Link entnehmen.




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