
– Parkplatzordnung, Gefährdungsbeurteilung –
(Stand: Juni 2025)
I. Parkplatzordnung
1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Parkplatzordnung gilt für alle temporären Lehrerparkplätze auf dem Schulgelände, die als Ersatz für die durch die laufende Baumaßnahme (Erweiterungsneubau in der Karl-Marx-Straße) weggefallenen Stellplätze eingerichtet wurden. Die Parkplätze sind in dem Bild oben mit den Nummern 2 und 3 gekennzeichnet. Die Parkplatzordnung regelt die Nutzung verbindlich für alle Lehrkräfte sowie alle weiteren Personen, die das Schulgelände mit einem Fahrzeug befahren.
Ziel ist die sichere und geordnete Nutzung der Parkfläche zum Schutz aller Schulangehörigen, insbesondere der Schülerinnen und Schüler.
2. Temporäre Stellplätze
Temporäre Stellplätze werden in folgenden Bereichen auf dem Schulgelände eingerichtet, die nicht als Schulhof zur Pausengestaltung zur Verfügung stehen:
- Zugang zur Pausenhalle (parallel zur Ollenhauerstraße, Nr. 3): Der in diesem Bereich ausgewiesene Schwerbehindertenparkplatz gehört nicht zu den temporären Stellplätzen.
- Zugang zur Turnhalle (parallel zur Nahum-Goldmann-Allee, Nr. 2): Die temporären Stellplätze befinden sich im Anfangsbereich des Zugangs (von der Ollenhauerstraße aus gesehen) und sind durch eine Bodenmarkierung erkennbar von den Fahrradstellplätzen abgegrenzt.

3. Nutzungsberechtigte
- Die temporären Stellplätze sind für Lehrkräfte der Schule bestimmt. Hausmeister und die Schulleitung können Ausnahmen vorsehen – etwa für dienstliche Gäste der Schule (wie Fachleitungen in der Lehrerausbildung, Moderierende in der Lehrerfortbildung, Handwerker usw.).
- Eine Nutzung durch Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler oder schulfremde Personen ist nicht gestattet.
- Die Nutzungsberechtigung ist durch einen Parkausweis nachzuweisen, der im Sekretariat erhältlich ist und sichtbar hinter der Windschutzscheibe deponiert werden muss.
- Bei mehreren Berechtigten und begrenzter Stellplatzzahl gilt das folgende Prinzip: Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Eine dauerhafte Reservierung einzelner Plätze ist nicht vorgesehen, sofern die Schulleitung keine abweichende Regelung trifft.
- Eine Nutzung der temporären Stellplätze soll werktags frühestens um 8:15 Uhr erfolgen.
4. Ein- und Ausfahrt
- Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt ausschließlich auf direktem Weg.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Schulgelände und der Parkfläche beträgt 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
- Beim Ein- und Ausfahren ist auf Fußgänger – insbesondere Schülerinnen und Schüler – besondere Rücksicht zu nehmen.
5. Einparken – nach Möglichkeit rückwärts einparken
⚠ WICHTIGE REGELUNG:
Alle Fahrzeuge sind nach Möglichkeit rückwärts einzuparken.
Beim Ausparken ist dadurch nach Möglichkeit Vorwärtsverkehr gewährleistet.
Rückwärtsfahren beim Ausparken soll nach Möglichkeit vermieden werden.
- Das Rückwärtseinparken dient der Verkehrssicherheit: Beim Verlassen der Stellplätze fahren nach Möglichkeit alle Fahrzeuge vorwärts in Richtung Ollenhauerstraße. Dadurch wird der gefährliche tote Winkel beim Rückwärtsfahren vermieden und das Kollisionsrisiko mit Fußgängern und Radfahrern erheblich reduziert.
- Bei Zuwiderhandlungen kann die Schulleitung weitere Maßnahmen ergreifen.
6. Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Fahrrädern
🚲 WICHTIGE REGELUNG: Fahrräder sind in den Parkplatzbereichen ausnahmslos zu schieben.
Das Auffahren auf Fahrrädern (Radfahren) ist in beiden Parkplatzarealen untersagt.
Die Schülerinnen und Schüler führen ihre Fahrräder zu Fuß.
- Eltern und Lehrkräfte sind angehalten, Schülerinnen und Schüler auf diese Regelung hinzuweisen.
- Bei Zuwiderhandlungen kann die Schulleitung weitere Maßnahmen ergreifen.
7. Verhalten auf den Parkflächen
- Fahrzeuge sind nach dem Abstellen vollständig zu sichern (Handbremse, verschlossen).
- Das Abstellen von Gegenständen oder Fahrrädern auf der Fahrgasse oder den Stellplätzen ist untersagt.
- Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Der Motor ist unmittelbar nach dem Abstellen abzuschalten. Ein Warmlaufenlassen des Motors ist nicht erlaubt.
- Mängel an den Parkflächen (Schäden, unzureichende Beleuchtung, weggerutschte Markierungen) sind dem Hausmeister oder der Schulleitung zu melden.
8. Haftung
Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Beschädigungen oder sonstige Schäden an den abgestellten Fahrzeugen. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Schulgelände erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzenden.
9. Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Parkplatzordnung behält sich die Schulleitung folgende Maßnahmen vor:
- mündliche oder schriftliche Abmahnung,
- temporärer oder dauerhafter Entzug der Parkberechtigung auf dem Schulgelände.
II. Gefährungsbeurteilung
1. Rechtsgrundlagen
Diese Gefährdungsbeurteilung wurde gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) erstellt. Sie berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten eines temporären Schulparkplatzes mit Mischnutzung durch motorisierten Verkehr und Fußgänger/Radfahrer.
2. Risikobewertung
Abstufung:
| hoch | schwere Verletzungen möglich, sofortiger Handlungsbedarf |
| mittel | Verletzungen möglich, Maßnahmen erforderlich |
| niedrig | geringes Verletzungsrisiko, Maßnahmen empfohlen |
Gefährdungen:
| Gefährdung / Situation | Risiko | Schutzmaßnahmen | Verantwortlich |
| Kollision zwischen Fahrzeugen beim Ein- und Ausparken | Mittel | Nach Möglichkeit Vorwärtseinparken; Ausparken nur vorwärts; Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) | Schulleitung / Lehrkräfte |
| Fußgänger / Schüler im Fahrbereich | Hoch | Nutzung von Zugängen über das PZ der Schule; Nutzung der temporären Stellplätze nicht vor 8:15 Uhr; Ausparken nur vorwärts; Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) | Schulleitung |
| Fahrradfahrer kreuzen den Parkplatz | Hoch | Schüler schieben Fahrräder im Parkplatzbereich; Nutzung der temporären Stellplätze nicht vor 8:15 Uhr; Ausparken nach Möglichkeit vorwärts; Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) | Schulleitung / Hausmeister |
| Rückwärtsfahren / toter Winkel | Mittel | Nach Möglichkeit vorwärts ausparken; dadurch Rückwärtsfahren i. d. R. ausgeschlossen | Lehrkräfte / Hausmeister |
| Unzureichende Beleuchtung (Dämmerung / Dunkelheit) | Mittel | Ausreichende Parkplatzbeleuchtung sicherstellen; defekte Leuchten umgehend melden | Hausmeister / Schulverwaltung |
| Glättegefahr bei Nässe / Eis / Schnee | Mittel | Regelmäßiger Winterdienst; Streugut bereithalten; ggf. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5 km/h | Hausmeister / Schulträger |
| Übersichtlichkeit / Sicht beeinträchtigt durch Fahrzeuge | Niedrig | Nicht über Markierungen hinaus parken; keine Gegenstände auf Parkfläche abstellen; regelmäßige Sichtprüfung | sämtliche Nutzer |
| Unbefugte Nutzung der temporären Stellpätze | Niedrig | Tor bei Parkplatzzufahrt ggf. schließen; Hausrecht durchsetzen | Schulleitung / Hausmeister |
| Brandgefahr / Rettungsweg blockiert | Niedrig | Feuerwehrzufahrt und Rettungswege dauerhaft freihalten; entsprechende Beschilderung; Fahrzeuge nie in Feuerwehrzufahrt abstellen | sämtliche Nutzer |
| Lärm- und Abgasbelästigung | Niedrig | Motor sofort abstellen nach dem Parken; kein Warmlaufenlassen; Nachbarschaft / Unterrichtsräume berücksichtigen | Lehrkräfte |
3. Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung
- Die Gefährdungsbeurteilung ist mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Gegebenheiten (z.B. bauliche Veränderungen, Unfälle, Beinaheunfälle) zu überprüfen und zu aktualisieren. Verantwortlich hierfür ist die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten.
- Alle Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes sowie betroffene Schülerinnen und Schüler sind über die Regelungen zu informieren. Die Parkplatzordnung ist auf der Website der Schule zu dokumentieren.
12. Juni 2025, gez. Langner (Schulleiter)

