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Parken auf dem Schulgelände 

Parken auf dem Schulgelände 

(Stand: Juni 2025)

I. Parkplatzordnung
1. Geltungsbereich und Zweck

Diese Parkplatzordnung gilt für alle temporären Lehrerparkplätze auf dem Schulgelände, die als Ersatz für die durch die laufende Baumaßnahme (Erweiterungsneubau in der Karl-Marx-Straße) weggefallenen Stellplätze eingerichtet wurden. Die Parkplätze sind in dem Bild oben mit den Nummern 2 und 3 gekennzeichnet. Die Parkplatzordnung regelt die Nutzung verbindlich für alle Lehrkräfte sowie alle weiteren Personen, die das Schulgelände mit einem Fahrzeug befahren.

Ziel ist die sichere und geordnete Nutzung der Parkfläche zum Schutz aller Schulangehörigen, insbesondere der Schülerinnen und Schüler.

Leitideen der Parkplatzordnung

Dazu werden nachstehend folgende Leitideen entfaltet, welche die Unfallgefahr minimieren sollen:

Trennungräumlich: Trennung von Schulhof zur Pausennutzung und Stellplätzen sowie bei den Stellplätzen von Fahrradstellplätzen und temporären Parkplätzen

zeitlich: Nutzung der Stellplätze erst nach Unterrichtsbeginn und damit nach dem Eintreffen der Schüler in der Schule
VorwärtsverkehrSicherstellung von Vorwärtsverkehr bei Schulschluss (nach der 6. Stunde), um Gefährdungen auszuschließen, die sich dadurch ergeben, dass Rad- und Autofahrer sich kreuzen
SchrittgeschwindigkeitVerlangsamung unvermeidbaren KFZ-Verkehrs
sichere FußwegeNutzung des Zugangs zur Schule durch das PZ und damit in weiter Entfernung zu den temporären Stellplätzen für Autos
2. Temporäre Stellplätze

Temporäre Stellplätze werden in folgenden Bereichen auf dem Schulgelände eingerichtet, die nicht als Schulhof zur Pausengestaltung zur Verfügung stehen: 

  • Zugang zur Pausenhalle (parallel zur Ollenhauerstraße, Nr. 3): Der in diesem Bereich ausgewiesene Schwerbehindertenparkplatz gehört nicht zu den temporären Stellplätzen. 
  • Zugang zur Turnhalle (parallel zur Nahum-Goldmann-Allee, Nr. 2): Die temporären Stellplätze befinden sich im Anfangsbereich des Zugangs (von der Ollenhauerstraße aus gesehen) und sind durch eine Bodenmarkierung erkennbar von den Fahrradstellplätzen abgegrenzt. 
Parkplatz im Bereich des Zugangs zur Turnhalle (Nr. 2)
3. Nutzungsberechtigte
  • Die temporären Stellplätze sind für Lehrkräfte der Schule bestimmt. Hausmeister und die Schulleitung können Ausnahmen vorsehen – etwa für dienstliche Gäste der Schule (wie Fachleitungen in der Lehrerausbildung, Moderierende in der Lehrerfortbildung, Handwerker usw.).
  • Eine Nutzung durch Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler oder schulfremde Personen ist nicht gestattet.
  • Die Nutzungsberechtigung ist durch einen Parkausweis nachzuweisen, der im Sekretariat erhältlich ist und sichtbar hinter der Windschutzscheibe deponiert werden muss. 
  • Bei mehreren Berechtigten und begrenzter Stellplatzzahl gilt das folgende Prinzip: Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Eine dauerhafte Reservierung einzelner Plätze ist nicht vorgesehen, sofern die Schulleitung keine abweichende Regelung trifft.
  • Eine Nutzung der temporären Stellplätze soll werktags frühestens um 8:15 Uhr erfolgen. 
4. Ein- und Ausfahrt
  • Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt ausschließlich auf direktem Weg.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Schulgelände und der Parkfläche beträgt 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
  • Beim Ein- und Ausfahren ist auf Fußgänger – insbesondere Schülerinnen und Schüler – besondere Rücksicht zu nehmen.
5. Einparken – nach Möglichkeit rückwärts einparken

⚠  WICHTIGE REGELUNG:
Alle Fahrzeuge sind nach Möglichkeit rückwärts einzuparken.
Beim Ausparken ist dadurch nach Möglichkeit Vorwärtsverkehr gewährleistet.
Rückwärtsfahren beim Ausparken soll nach Möglichkeit vermieden werden.

  • Das Rückwärtseinparken dient der Verkehrssicherheit: Beim Verlassen der Stellplätze fahren nach Möglichkeit alle Fahrzeuge vorwärts in Richtung Ollenhauerstraße. Dadurch wird der gefährliche tote Winkel beim Rückwärtsfahren vermieden und das Kollisionsrisiko mit Fußgängern und Radfahrern erheblich reduziert.
  • Bei Zuwiderhandlungen kann die Schulleitung weitere Maßnahmen ergreifen.
6. Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Fahrrädern

🚲 WICHTIGE REGELUNG: Fahrräder sind in den Parkplatzbereichen ausnahmslos zu schieben.
Das Auffahren auf Fahrrädern (Radfahren) ist in beiden Parkplatzarealen untersagt.
Die Schülerinnen und Schüler führen ihre Fahrräder zu Fuß.

  • Eltern und Lehrkräfte sind angehalten, Schülerinnen und Schüler auf diese Regelung hinzuweisen.
  • Bei Zuwiderhandlungen kann die Schulleitung weitere Maßnahmen ergreifen.
7. Verhalten auf den Parkflächen
  • Fahrzeuge sind nach dem Abstellen vollständig zu sichern (Handbremse, verschlossen).
  • Das Abstellen von Gegenständen oder Fahrrädern auf der Fahrgasse oder den Stellplätzen ist untersagt.
  • Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
  • Der Motor ist unmittelbar nach dem Abstellen abzuschalten. Ein Warmlaufenlassen des Motors ist nicht erlaubt.
  • Mängel an den Parkflächen (Schäden, unzureichende Beleuchtung, weggerutschte Markierungen) sind dem Hausmeister oder der Schulleitung zu melden.
8. Haftung

Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Beschädigungen oder sonstige Schäden an den abgestellten Fahrzeugen. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Schulgelände erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzenden.

9. Verstöße

Bei Verstößen gegen diese Parkplatzordnung behält sich die Schulleitung folgende Maßnahmen vor:

  • mündliche oder schriftliche Abmahnung,
  • temporärer oder dauerhafter Entzug der Parkberechtigung auf dem Schulgelände.


II. Gefährungsbeurteilung
1. Rechtsgrundlagen

Diese Gefährdungsbeurteilung wurde gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) erstellt. Sie berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten eines temporären Schulparkplatzes mit Mischnutzung durch motorisierten Verkehr und Fußgänger/Radfahrer.

2. Risikobewertung

Abstufung:

hoch  schwere Verletzungen möglich, sofortiger Handlungsbedarf
mittelVerletzungen möglich, Maßnahmen erforderlich
niedriggeringes Verletzungsrisiko, Maßnahmen empfohlen

Gefährdungen:

Gefährdung / SituationRisikoSchutzmaßnahmenVerantwortlich
Kollision zwischen Fahrzeugen beim Ein- und AusparkenMittelNach Möglichkeit Vorwärtseinparken; Ausparken nur vorwärts; Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h)Schulleitung / Lehrkräfte
Fußgänger / Schüler im FahrbereichHochNutzung von Zugängen über das PZ der Schule; Nutzung der temporären Stellplätze nicht vor 8:15 Uhr; Ausparken nur vorwärts; Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h)Schulleitung
Fahrradfahrer kreuzen den ParkplatzHochSchüler schieben Fahrräder im Parkplatzbereich; Nutzung der temporären Stellplätze nicht vor 8:15 Uhr; Ausparken nach Möglichkeit vorwärts; Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h)Schulleitung / Hausmeister
Rückwärtsfahren / toter WinkelMittelNach Möglichkeit vorwärts ausparken; dadurch Rückwärtsfahren i. d. R. ausgeschlossenLehrkräfte / Hausmeister
Unzureichende Beleuchtung (Dämmerung / Dunkelheit)MittelAusreichende Parkplatzbeleuchtung sicherstellen; defekte Leuchten umgehend meldenHausmeister / Schulverwaltung
Glättegefahr bei Nässe / Eis / SchneeMittelRegelmäßiger Winterdienst; Streugut bereithalten; ggf. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5 km/hHausmeister / Schulträger
Übersichtlichkeit / Sicht beeinträchtigt durch FahrzeugeNiedrigNicht über Markierungen hinaus parken; keine Gegenstände auf Parkfläche abstellen; regelmäßige Sichtprüfungsämtliche Nutzer
Unbefugte Nutzung der temporären StellpätzeNiedrigTor bei Parkplatzzufahrt ggf. schließen; Hausrecht durchsetzenSchulleitung / Hausmeister
Brandgefahr / Rettungsweg blockiertNiedrigFeuerwehrzufahrt und Rettungswege dauerhaft freihalten; entsprechende Beschilderung; Fahrzeuge nie in Feuerwehrzufahrt abstellensämtliche Nutzer
Lärm- und AbgasbelästigungNiedrigMotor sofort abstellen nach dem Parken; kein Warmlaufenlassen; Nachbarschaft / Unterrichtsräume berücksichtigenLehrkräfte
3. Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Gegebenheiten (z.B. bauliche Veränderungen, Unfälle, Beinaheunfälle) zu überprüfen und zu aktualisieren. Verantwortlich hierfür ist die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten.
  • Alle Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes sowie betroffene Schülerinnen und Schüler sind über die Regelungen zu informieren. Die Parkplatzordnung ist auf der Website der Schule zu dokumentieren.

12. Juni 2025, gez. Langner (Schulleiter)

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