Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur dann nach der 5. Stunde die Schule verlassen, wenn die Eltern dem vorzeitigen Verlassen der Schule durch einen Eintrag im Planer zugestimmt haben.
Wichtiger Hinweis: Die Erlaubnis zum vorzeitigen Verlassen der Schule gilt gleichzeitig als Abmeldung von der HAB für Dienstag, 03.09.2024.
Kinder, deren Eltern keine Erlaubnis im Planer notiert haben, erhalten in der 3. Stunde die Möglichkeit, zu Hause anzurufen und die Erlaubnis telefonisch einzuholen.
Bein Kindern, deren Eltern weder schriftlich noch telefonisch zugestimmt haben, dass die Kinder die Schule um 12:10 Uhr verlassen dürfen, müssen zwei Fälle unterschieden werden:
* Fall 1: Die Kinder besuchen die HAB. In diesem Fall suchen die Kinder direkt im Anschluss an den Unterricht die HAB auf (entweder im HAB-Raum oder auf dem Schulhof). Die HAB hat am 03.09.2024 ab 12:00 Uhr geöffnet und kann die Kinder daher unmittelbar nach der 5. Stunde betreuen.
* Fall 2: Die Kinder sind nicht in der HAB angemeldet. Kinder, die nicht in der HAB angemeldet sind, treffen sich in der 6. Stunde im PZ. Diese Kinder werden dort bis 13:05 Uhr beaufsichtigt und erhalten ggf. die Möglichkeit, die Mensa aufzusuchen.