Informationsveranstaltung für Eltern der Jahrgangsstufe 10 am 17.03.2026
Liebe Eltern der Jahrgangsstufe 10,
wie bereits angekündigt, möchten wir Sie herzlich zu einem Elternabend zum Thema GYOD-Tablets in der Oberstufe am Friedrich-Ebert-Gymnasium am
Dienstag, 17. März 2026, um 19:00 Uhr ins PZ
im FEG einladen.
Dabei möchten wir Ihnen einen Einblick in die didaktische Arbeit mit den Tablets in der Oberstufe geben.
Darüber hinaus wird es auch um den Einsatz der Tablets im Mathematikunterricht und in Klausuren in der Oberstufe gehen. Durch diese Möglichkeit ersetzen die Tablets den Taschenrechner im Mathematikunterricht.
Sie erhalten Informationen zum technischen Hintergrund und zu Bestellmöglichkeiten der Tablets.
Wir würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, so können Sie uns Ihre Fragen gerne vorab per E-Mail an das Sekretariat der Schule zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Inga Blomer und Svenja Zwirner, Digitalteam
Frank Langner, Schulleiter
(Durch einen Klick auf diesen Link lässt sich die Einladung als PDF-Datei herunterladen.)
Nähere Informationen zu dem GYOD-Vorhaben lassen sich den Hinweisen und Materialien entnehmen, die in den nachstehenden Infokästen dokumentiert sind.
Worum handelt es sich bei dem GYOD-Vorhaben (um das es auf dem Elternabend geht)?
Das Schulamt der Stadt Bonn hat dem FEG als Pilotschule die Möglichkeit eingeräumt, ein GYOD-Vorhaben anzubieten und umzusetzen. GYOD steht dabei für „Get Your Own Device“ und meint ein Konzept, bei dem Schülerinnen und Schüler auf der Basis einer vorgegebenen Auswahl durch die Schule digitale Endgeräte für schulische Zwecke selbst anschaffen.
Im Digitalisierungskonzept des FEG ist vorgesehen, das Vorhaben jeweils in der Jahrgangsstufe 10 anzubieten (um ab der Jahrgangsstufe 11 mit den digitalen Endgeräten arbeiten zu können). Umsetzen lässt es sich nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit nur, wenn die Elternschaft dieser Jahrgangsstufe dem Unterfangen zustimmt.
Warum sollen digitale Endgeräte selbst angeschafft werden?
Schülerinnen und Schüler dürfen im Unterricht am FEG nur noch solche digitalen Endgeräte nutzen, die
• (Fall 1:) der Schule gehören (schuleigene Schülerinnen- bzw. Schüler-iPads) oder
• (Fall 2:) als private digitale Endgeräte durch die Schulleitung zur Verwendung im Unterricht genehmigt wurden.
Fall 2 umfasst für Schülerinnen und Schüler – bis auf wenige Ausnahmen etwa im Rahmen von Nachteilsausgleichen gem. § 13 Abs. 7 APO-GOSt – nur noch solche Geräte, die in die schulische Infrastruktur eingebunden sind.
Den Hintergrund dieser Regelung bildet das Bestreben des FEG,
• einerseits die digitale Bildung für Schülerinnen und Schüler zu fördern und
• andererseits die missbräuchliche Verwendung digitaler Endgeräte im Unterricht zu unterbinden.
Beide Ziele lassen sich optimal durch digitale Endgeräte verwirklichen, die in die digitale Infrastruktur der Schule eingebunden sind.
Da der Schulträger keine Mittel für die Ausstattung von kompletten Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten zur Verfügung stellt, ist die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit schuleigenen Endgeräten nicht möglich. Es bleibt daher nur der Weg, dass Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte privat beschaffen und diese in die schulische Infrastruktur einbinden lassen.
Welche digitalen Endgeräte können selbst angeschafft werden?
Digitale Endgeräte sollen möglichst nicht nur in Lernsituationen eingesetzt werden; vielmehr stellen sie auch eine Bereicherung in Leistungssituationen (wie in Mathematikklausuren) dar.
Um digitale Endgeräte in Leistungssituationen gebrauchen zu können, müssen diese in technischer Hinsicht vergleichbar sein und dem Grundsatz der Prüfungssicherheit genügen:
• Die Vergleichbarkeit erfordert die Festlegung auf bestimmte Endgeräte, die zugelassen sind.
• Die Prüfungssicherheit impliziert, dass Täuschungsversuche unterbunden werden können.
Beide unumgänglichen Kriterien haben in Rücksprache mit dem technischen Dienstleister der städtischen Schulen (NetCologne) dazu geführt, dass derzeit nur die Grundmodelle der iPads der 10. und 11. Generation genutzt und so in die schulische Infrastruktur eingebunden werden können, dass sie sich über die Jamf Lehrer App während des Schultags reglementieren lassen. (D.h.: Die iPad-Varianten Air, Pro und mini werden nicht in die schulische Infrastruktur eingebunden.)
Welche Kosten entstehen bei der Anschaffung der digitalen Endgeräte?
Es gibt zwei Wege, wie die iPads der 10. oder 11. (Grundmodelle) beschafft werden können:
• Individuelle Beschaffung: Einzelne Familien besorgen eigenständig ein Grundmodell eines iPads der 10. oder 11. Generation (das bisher noch nicht in ein DEP eingebunden gewesen ist). Eine individuelle Beschaffung liegt insbesondere vor, wenn bereits eines der genannten Geräte vorhanden ist und zur Einbindung in die schulische Infrastruktur bereitgestellt wird.
• Gesammelte Beschaffung: Familien besorgen über einen Anbieter, der von mehreren Familien in Anspruch genommen wird, Grundmodelle der iPads der 11. Generation.
Für die Familien, die ggf. auf eine gesammelte Beschaffung zurückgreifen möchten, hat das FEG Angebote von mehreren Anbietern (u. a. TabletKlasse.de – https://tabletklasse.de/, Converge Technology Solutions – https://www.convergetp.de) verglichen und dabei nur minimale Preisdifferenzen festgestellt. Das Angebot der Firma „Converge Technology Solutions“ wird auf dem Elternabend am 17.03.2026 vorgestellt.
Wie wird mit finanziellen Engpässen umgegangen, die einer elternfinanzierten Anschaffung entgegenstehen?
Sollten die finanziellen Möglichkeiten, ein iPad samt empfehlenswertem Zubehör anzuschaffen, nicht vorhanden sein, so steht dieser Umstand einer Zustimmung zu dem GYOD-Vorhaben nicht entgegen, da finanzielle Engpässe diskret mit Unterstützung des Fördervereins aufgefangen werden können.
Familien, die aus finanziellen Gründen kein iPad anschaffen können, erhalten ein durch den Förderverein finanziertes iPad als Dauerleihgabe für die Zeit bis zum Abitur.
Müssen Eltern dem GYOD-Vorhaben zustimmen?
Wie oben bereits dargestellt, lässt sich das GYOD-Vorhaben nur nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit umsetzen. Um die Bereitschaft der Elternschaft, das GYOD-Vorhaben mitzutragen, zu erfassen, findet nach dem o. g. Elternabend eine individualisierte Abfrage zu dem Vorhaben statt (vgl. Punkt 2c der oben dokumentierten Konzeptskizze).
Individualisierte Abfrage vom 17. März 2026 bis zum 05. April 2026
Wie oben bereits dargestellt, lässt sich das GYOD-Vorhaben nur nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit umsetzen.
Um zu erheben, ob die Bereitschaft vorhanden ist, digitale Endgeräte anzuschaffen, werden alle Erziehungsberechtigten der Jahrgangsstufe 10 bis zum 05. April 2026 gebeten, den Fragebogen auszufüllen, der über den folgenden Link erreichbar ist:
• https://forms.office.com/e/LUkqiPxa1c
Die Abfrage erfolgt mit der Plattform Microsoft Forms. Erziehungsberechtigte, die diese Plattform nicht nutzen wollen, haben auch die Möglichkeit, das nachstehende PDF-Dokument auszudrucken, es auszufüllen und im Sekretariat abzugeben:
• PDF-Dokument zur individualisierten Abfrage